Interessieren Sie sich für Politik und Recht?
AKTUELLES:
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Nachfolgend einige interessante Seitenhinweise, von denen Sie sich recht unabhängige Aufklärung versprechen dürfen:
Lassen Sie sich nicht verunsichern - viele dieser Seiten haben "dinn schlechten Ruf". Das darf man durchaus als Kompliment verstehen, denn dort erfahren sie einen großen Teil der Wahrheit! Wenn Sie wissen möchten, was in unserem Lande wirklich los ist, wenn Sie Geopolitik besser durchschauen möchten oder wenn Sie einfach nur von den gewöhnlichen Medien unabhängige Informationsquellen suchen, dann sind Sie hier richtig:
Auch hier werden Ihnen die Augen geöffnet, wenn Sie es nur zulassen! http://www.kanzlerdaemmerung.de/
Und auch hier können Sie
sich auf dem laufenden
halten, z.B. indem Sie den kostenfreien newsletter abonnieren. Diese Informationen sind mehr wert, als die Tageszeitung, die Sie bezahlen!
http://info.kopp-verlag.de/
Die Anti-Zensur-Koalition (AZK)
bietet ebenfalls unzensierten Lesestoff
Deutschland ist kein souveräner Rechtsstaat. Wer so etwas Absurdes behauptet, muss aufpassen, nicht in die Klappsmühle eingewiesen zu werden. Das ist leider kein Witz, weder das eine noch das andere. Selbst in Polizeikreisen wird dieses Thema derzeit ernsthaft diskutiert. Die Polizisten sind unsicher ob der Tatsache, dass sie sich eigentlich täglich im rechtsfreien Raum bewegen. Und Unsicherheit schafft Aggression. Unsicherheit macht lenkbar.
Klicken Sie bitte die nachfolgenden Links an:
Hinweis: Es mag gut möglich sein, dass der eine oder andere Link nicht mehr funktioniert, wenn er angeklickt wird. Manche funktionieren immerhin zeitweise. Bei der Einstellung dieser Hinweise musste ich das feststellen. Die sehr aufschlussreiche Seite www.geheiminfos.com/wp/ beispielsweise hatte eben noch funktioniert und jetzt ist sie nicht mehr verfügbar. Es erscheint statt dessen "Diese Seite hat einen schlchten Ruf". Aha, so ist das. Den Hinweis dorthin hatte ich aus Polizeikreisen erhalten. Die Seite enthält/ enthielt sehr viele aufschlussreiche pdf.s. Vielleicht versuchen Sie es irgendwann noch einmal.
Etwas stimmt nicht in unserem Land
Was ist Demokratie? - erklärt amBeispiel von Wikileaks
Was ist wirklich los mit Wikileaks und Julian Assange?
Eine etwas andere Sichtweise - durchaus bedenkenswert.
Protest in Sachen Wikileaks und Julian Assange schauen Sie hier
.
Und noch ein
Aufruf, den eigenen Verstand einzuschalten - wobei es nach dem oben Gesagten fraglich ist, ob und wie weit unser Grundgesetz nicht tatsächlich doch nur Fiktion ist?
Artikel
20 des deutschen Grundgesetzes normiert die rechtliche Grundordnung
Deutschlands. Er beinhaltet u.a. das Widerstandsrecht. Dieser
Artikel darf vom Sinngehalt nicht verändert werden, er fällt nämlich
unter die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG).
Art. 20 GG:
(1) Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.
3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
(4) Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Interessant
sind dabei die Erläuterungen zu Absatz 4:
Das Widerstandsrecht
ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968
eingeführt worden. Der Widerstand gegen jeden,
der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu
zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor
die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem
solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche,
also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als
Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft
sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler
haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B.
Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung
wiederherzustellen.
Quelle:[ http://exclusiv.name/lifetype-1.2.1/blog/eisregen/politik/2008/07/09/artikel-20-grundgesetz-den-meisten-unbekannt ]
Artikel
20 GG ist – wie bereits erwähnt – mit der Ewigkeitsklausel
belegt. Niemand kann dieses unverbrüchliche Recht
des deutschen Volkes ändern; nicht einmal mit einer parlamentarischen
Mehrheitsentscheidung, unter keinen Umständen kann es jemals in Wortlaut
oder Sinngehalt verändert werden!
Lassen Sie das gerade
Gesagte einen Moment sacken und denken Sie noch mal drüber nach. Und
dann erinnern Sie sich, was seit Kurzem von unseren Politikern völlig
angstfrei angeregt wird: Die Abschaffung des Ewigkeitsanspruchs
wird immer wieder vom Parlament diskutiert, was uns Bürgern somit
dringenden Handlungsbedarf nahelegt. Wir sollen zu Marionetten
degradiert werden, wenn unseren Politikern ihr Vorhaben gelingt. Also
ist wohl Revolution angesagt!
In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Organisation aufmerksam machen, die uns, das Volk, der Demokratie wiedernäher bringt. Sie nennt sich dementsprechend auch "Mehr Demokratie". Das im Grundgesetz unverbrüchlich eingeräumte Instrument des Volksentscheids - also die praktische Mitbestimmung des Volkes auf der demokratischen Bundesebene - sollte nun endlich zur Anwendung kommen!
Dafür setzt sich die Bewegung Mehr Demokratie ein.
In letzter Zeit hat auch das Bundesverfassungsgerichtalle Hände voll zu tun. Der Kabarettist Volker Pispers sagte kürzlich, dass ein gerades Rückgrat in der Juristerei eine Schwerstbehinderung darstellt. Prinzipiell möchte ich ihm da zustimmen, doch für unsere Verfassungsrichter lasse ich das so nicht gelten. Mit ihren Urteilen sichern sie uns zumindest ein Minimum dessen, was uns allen laut Grundgesetz zusteht - unabänderlich wohlgemerkt ! - da diese Passagen mit der Ewigkeitsklausel versehen sind.
So steht dank ihrem Urteil der Vertrag von Lissabon (EU-Vertrag) nur auf tönernen Füssen, da für das Deutsche Volk eben das deutsche Grundgesetz gilt und nicht die undemolratische Willkür des EU-Rechts. Der Jubelgesang einiger käuflicher (=EU-verfassungfskonformer) Politiker ist daher gänzlich unangebracht und voreilig. Ungeachtet ihrer Unterschriften hat der EU-Vertrag nämlich nur dann Gültigkeit, wenn er für alle Mitgliedsländer gleichermassen verbindliche Rechtskraft besitzt. Und das hat er eben nicht - undemokratische Regelungen, willkürlich von den Brüsseler Martionetten gegen uns alle verhängt, sind nichtig, sobald sie mit dem deutschen Grundgesetz kollidieren. Und nebenbei ist damit der ganze EU-Vertrag hinfällig, weil ein Land, in diesem Falle nun Deutschland, dadurch mehr souveräne Rechte erhält, als die anderen Mitgliedsländer. Nur wissen das die Wenigsten.
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Nachfolgend weitere Hinweise, damit Sie klarer sehen. Hier werden nochmals (fast) alle Themen aufgegriffen, die ich auf meinen Seiten erwähnt habe.
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